Lachgas (N2O) wird in der Industrie, Medizin und Gastronomie eingesetzt – seine regulatorische Einstufung variiert jedoch je nach Verwendungszweck erheblich. In der Europäischen Union ist Lachgas in Lebensmittelqualität gemäß der EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe als E942 klassifiziert, wodurch definierte Reinheitsstandards, Dokumentationsanforderungen und zulässige Verwendungszwecke in der Küche festgelegt sind. Im Gegensatz dazu wird industrielles Lachgas für technische Anwendungen hergestellt und fällt nicht unter die Lebensmittelvorschriften. Das Verständnis dieser Unterschiede ist für Händler, Importeure und Beschaffungsteams im HoReCa-Bereich, die Compliance-Sicherheit und Betriebssicherheit anstreben, von entscheidender Bedeutung.